Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucGeodatenService-GebuehrenS – Gebührensatz
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.
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„Was regelt § 2 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“