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Zitierfest

MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucGeodatenService-GebuehrenS – Gebührensatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucGeodatenService-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucGeodatenService-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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