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Zitierfest

MucGemeinsameElternbeiratS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung)

§ 3 MucGemeinsameElternbeiratS – Zusammensetzung der Gemeinsamen Elternbeiräte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.10.2021.

Die Gemeinsamen Elternbeiräte bestehen jeweils aus neun Mitgliedern, die in einer öffentlichen Versammlung der Wahlberechtigten gewählt werden. Wird die volle Mitgliederzahl nicht erreicht, hat das keine Auswirkungen auf den Bestand des Gremiums.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGemeinsameElternbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucGemeinsameElternbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

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