Die Besucher*innen haften, insbesondere für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.
MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)
§ 6 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Haftung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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„Was regelt § 6 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie? Zitiere den Wortlaut.“