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Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)

§ 6 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Die Besucher*innen haften, insbesondere für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie? Zitiere den Wortlaut.“

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