(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau) vom 11.05.2005 (MüABl. S. 160) außer Kraft.