Die Besucher*innen haben den im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen für den Einzelfall Folge zu leisten.
MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)
§ 5 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Anordnungen für den Einzelfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie? Zitiere den Wortlaut.“