Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie · Satzung über die Gemeinnützigkeit und die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Gemeinnützigkeitssatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau)

§ 3 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie – Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

(1) Die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München erfolgt durch

  • a) die Besichtigung der Sammlungen;
  • b) den Besuch von Veranstaltungen der Galerie im Lenbachhaus und des Kunstbaus München mit Museumsbezug;
  • c) der Inanspruchnahme von Angeboten der Kulturvermittlung;
  • d) die Abnahme von Publikationen und Medien und
  • e) den Antrag auf Fachauskünfte und vergleichbarer Leistungen.

(2) Das Museum kann grundsätzlich von allen während der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten besichtigt werden. Einschränkungen aus sachlichen Gründen wie z.B. gesetzlichen Regelungen oder sachlich zielgruppenorientierte Veranstaltungen oder Angebote sind möglich.

(3) Die Beantwortung von schriftlichen, fernmündlichen oder mündlichen Anfragen, die aufgrund ihres umfangreichen Inhalts mit dem verfügbaren Personal nur mit einem unvertretbar hohen Arbeitsaufwand beantwortet werden könnten, ist in das Ermessen der Direktion der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München gestellt.

(4) Die Sonderbenutzungen der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und des Kunstbau Münchens werden in Form von privatrechtlichen Verträgen geregelt. Raumvermietungen an Dritte als Sonderbenutzung, mit Ausnahme von Filmaufnahmen, sind ausgeschlossen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucGemeinnuetzigkeitsSGalerie? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten