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Zitierfest

MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München

§ 4 MucGebuehrenSWohnprojekte – Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.

Die Benutzungsgebühr für Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen beträgt für jede Person einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z. B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung, etc.) pro Zimmer/Bettplatz täglich:

StandardTagesgebühr
(a) Einzelzimmer mit eigenem WC und Bad/ Dusche, Zentralheizung mit einer Gesamtfläche über 20 m² (b) Einzelzimmer mit eigenem WC und Bad/ Dusche Zentralheizung mit einer Gesamtfläche unter 20 m² (c) Einzelzimmer mit eigenem WC und Bad, Dusche, Zentralheizung mit einer Gesamtfläche unter 15 m²7,38 Euro 6,50 Euro 5,91 Euro
(d) Einzelzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/ Dusche in gemeinsamer Benutzung über 20 m² (e) Einzelzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/Dusche in gemeinsamer Benutzung unter 20 m² (f) Einzelzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/Dusche in gemeinsamer Benutzung unter 15 m²6,79 Euro 5,91 Euro 5,32 Euro
(g) Mehrbettzimmer mit Zentralheizung, aber Bad/Dusche in gemeinsamer Benutzung4,73 Euro

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