(1) Die Gebühren werden als Tagessatz erhoben.
(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.
MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München
(1) Die Gebühren werden als Tagessatz erhoben.
(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGebuehrenSWohnprojekte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucGebuehrenSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“