Schuldnerinnen / Schuldner der Benutzungsgebühren sind die Benutzerinnen/ Benutzer, deren Aufnahme gemäß der Benutzungssatzung Wohnprojekte verfügt wurde bzw. im Falle von minderjährigen oder von unter Betreuung stehenden Benutzerinnen und Benutzern der gesetzliche Vertreter / die gesetzliche Vertreterin.
MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München
§ 2 MucGebuehrenSWohnprojekte – Gebührenschuldner
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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