Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München

§ 1 MucGebuehrenSWohnprojekte – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.

Für die Benutzung von zugewiesenen Zimmern/Bettplätzen und den zugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen in Wohnprojekten und Mischobjekten für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte) der Landeshauptstadt München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGebuehrenSWohnprojekte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGebuehrenSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten