Für die Benutzung von zugewiesenen Zimmern/Bettplätzen und den zugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen in Wohnprojekten und Mischobjekten für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte) der Landeshauptstadt München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
MucGebuehrenSWohnprojekte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München
§ 1 MucGebuehrenSWohnprojekte – Gebührenpflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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