Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen der Landeshauptstadt München
vom 21. Oktober 2019
Stadtratsbeschluss: 02.10.2019
Bekanntmachung: 30.10.2019 (MüABl. S. 425)
Die Landeshauptstadt München erlässt auf Grund Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264,
BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.05.2019 (GVBI. S. 266), folgende Satzung: