(1) Die Gebühren werden als Tagesgebühr erhoben.
(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.
MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Geflüchtete der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Unterkünfte für Geflüchtete)
(1) Die Gebühren werden als Tagesgebühr erhoben.
(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte? Zitiere den Wortlaut.“