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Zitierfest

MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Geflüchtete der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Unterkünfte für Geflüchtete)

§ 3 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte – Gebührenberechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.

(1) Die Gebühren werden als Tagesgebühr erhoben.

(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte? Zitiere den Wortlaut.“

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