(1) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung)
pro Bettplatz für
| Tagesgebühr | |
|---|---|
| (a) Abgeschlossene Wohneinheiten | 5,36 Euro |
| (b) Einzelzimmer | 5,06 Euro |
| (c) Mehrbettzimmer bis zu vier Betten | 2,86 Euro |
| (d) Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte | 2,36 Euro |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt die Benutzungsgebühr einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung) Pro Bettplatz für
| Tagesgebühr | |
|---|---|
| (a) Abgeschlossene Wohneinheiten | 2,66 Euro |
| (b) Einzelzimmer | 2,40 Euro |
| (c) Mehrbettzimmer bis zu vier Betten | 1,73 Euro |
| (d) Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte | 1,40 Euro |
Eine abgeschlossene Wohneinheit umfasst auch Bad und Küche und steht durch die Abgeschlossenheit nur den Bewohner*innen der Wohneinheit zur Verfügung. Bei den Kategorien der Sätze 1 und 2 je Buchstaben (b) bis (d) handelt es sich um Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten. Bei Mehrbettzimmern wird auf die Kapazität abgestellt.
(2) Bei einer Unterkunft mit Verpflegung wird eine Gebühr für Verpflegung für jede Person erhoben. Die Gebühr für Verpflegung beträgt
| Tagesgebühr | |
|---|---|
| (a) Erwachsene | 5,03 Euro |
| (b) Kinder 14 bis 17 Jahre | 5,34 Euro |
| (c) Kinder 6 bis 13 Jahre | 3,93 Euro |
| (d) Kinder 0 bis 5 Jahre | 3,01 Euro |