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Zitierfest

MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Geflüchtete der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung dezentrale Unterkünfte für Geflüchtete)

§ 4 MucGebuehrenSFluechtlingsuntrkuenfte – Gebühren für die Benutzung der dezentralen Unterkunft

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2026.

(1) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung)

pro Bettplatz für

Tagesgebühr
(a) Abgeschlossene Wohneinheiten5,36 Euro
(b) Einzelzimmer5,06 Euro
(c) Mehrbettzimmer bis zu vier Betten2,86 Euro
(d) Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte2,36 Euro

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt die Benutzungsgebühr einschließlich der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie aller Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung, Möblierung) Pro Bettplatz für

Tagesgebühr
(a) Abgeschlossene Wohneinheiten2,66 Euro
(b) Einzelzimmer2,40 Euro
(c) Mehrbettzimmer bis zu vier Betten1,73 Euro
(d) Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte1,40 Euro

Eine abgeschlossene Wohneinheit umfasst auch Bad und Küche und steht durch die Abgeschlossenheit nur den Bewohner*innen der Wohneinheit zur Verfügung. Bei den Kategorien der Sätze 1 und 2 je Buchstaben (b) bis (d) handelt es sich um Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten. Bei Mehrbettzimmern wird auf die Kapazität abgestellt.

(2) Bei einer Unterkunft mit Verpflegung wird eine Gebühr für Verpflegung für jede Person erhoben. Die Gebühr für Verpflegung beträgt

Tagesgebühr
(a) Erwachsene5,03 Euro
(b) Kinder 14 bis 17 Jahre5,34 Euro
(c) Kinder 6 bis 13 Jahre3,93 Euro
(d) Kinder 0 bis 5 Jahre3,01 Euro

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