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Zitierfest

MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucGartenabfall-GebuehrenS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Die bzw. der Besitzer*in hat der Stadt alle für die Gebührenbemessung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucGartenabfall-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucGartenabfall-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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