Die bzw. der Besitzer*in hat der Stadt alle für die Gebührenbemessung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 5 MucGartenabfall-GebuehrenS – Auskunftspflicht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucGartenabfall-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucGartenabfall-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“