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Zitierfest

MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucGartenabfall-GebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gartenabfallgebühren der Landeshauptstadt München (Gartenabfall-Gebührensatzung) vom 15. Dezember 1987 (MüABl. S. 461), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Februar 2004 (MüABl. S. 54), außer Kraft.

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