Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucGartenabfall-GebuehrenS – Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Die Gebührenschuld für die in § 3 Abs. 2 Satz 1 geregelten Gebühren entsteht mit der Abfuhr des Gartenabfalls. Die Gebührenschuld für die in § 3 Abs. 2 Satz 2 geregelten Gebühren entsteht mit der Aufstellung der Müllcontainer und Müllpressen.

Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGartenabfall-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucGartenabfall-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten