Die Gebührenschuld für die in § 3 Abs. 2 Satz 1 geregelten Gebühren entsteht mit der Abfuhr des Gartenabfalls. Die Gebührenschuld für die in § 3 Abs. 2 Satz 2 geregelten Gebühren entsteht mit der Aufstellung der Müllcontainer und Müllpressen.
Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.