(1) Gartenabfallgebühren werden nach dem Gewicht zuzüglich eines Transportzuschlages berechnet.
(2) Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgung der Müllcontainer und der Müllpressen (§ 5 Abs. 1
Buchstaben e) - g) der Hausmüllentsorgungssatzung)
für Gartenabfall 81,12 Euro/t
zuzüglich eines Transportzuschlages in Höhe von 226,53 Euro/pro Fuhre
Zusätzlich werden folgende Standgebühren erhoben:
| Containerart | Tagessatz | |
|---|---|---|
| a) | Absetzcontainer | 1,80 Euro |
| b) | Abrollcontainer | 2,55 Euro |
| c) | Preßcontainer < 12 m³ | 10,90 Euro |
| d) | Preßcontainer > 12 m³ | 17,10 Euro |
Lässt sich das abzurechnende Gewicht nicht zweifelsfrei feststellen, wird es von der Stadt für beide Seiten verbindlich geschätzt.
(3) Die Abgabe von Gartenabfall gemäß § 5 Gartenabfallentsorgungssatzung bei den städtischen Sammelstellen ist gebührenfrei.
(4) Soweit Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zu Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, kommt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzu.