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Zitierfest

MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucGartenabfall-GebuehrenS – Höhe der Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Gartenabfallgebühren werden nach dem Gewicht zuzüglich eines Transportzuschlages berechnet.

(2) Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgung der Müllcontainer und der Müllpressen (§ 5 Abs. 1

Buchstaben e) - g) der Hausmüllentsorgungssatzung)

für Gartenabfall 81,12 Euro/t

zuzüglich eines Transportzuschlages in Höhe von 226,53 Euro/pro Fuhre

Zusätzlich werden folgende Standgebühren erhoben:

ContainerartTagessatz
a)Absetzcontainer1,80 Euro
b)Abrollcontainer2,55 Euro
c)Preßcontainer < 12 m³10,90 Euro
d)Preßcontainer > 12 m³17,10 Euro

Lässt sich das abzurechnende Gewicht nicht zweifelsfrei feststellen, wird es von der Stadt für beide Seiten verbindlich geschätzt.

(3) Die Abgabe von Gartenabfall gemäß § 5 Gartenabfallentsorgungssatzung bei den städtischen Sammelstellen ist gebührenfrei.

(4) Soweit Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zu Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, kommt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzu.

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