Schuldner*in der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren ist die bzw. der Gartenabfallbesitzer*in im Sinne der Münchner Gartenabfallentsorgungssatzung. Mehrere Gebührenschuldner*innen sind Gesamtschuldner*innen.
MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucGartenabfall-GebuehrenS – Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.
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„Was regelt § 2 MucGartenabfall-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“