Für die Benützung der Einrichtungen der Städtischen Gartenabfallentsorgung gemäß § 3 Abs. 2 Buchstaben b) und c) der Gartenabfallentsorgungssatzung sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
MucGartenabfall-GebuehrenS · Gartenabfall-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucGartenabfall-GebuehrenS – Grundsatz
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.
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