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MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)

Anlage 1 MucFwAKS – Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.

zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere

Verzeichnis der Pauschalsätze für Pflichtleistungen der Feuerwehr München

Der Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten, den Personalkosten und den nachfolgend aufgeführten sonstigen Kosten zusammen.

  • 1. Streckenkosten

Die Streckenkosten der nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1101Erkundungswagen (3+1) (CBRN)0,34 Euro
1102Drehleiter5,17 Euro
1103Einsatzleitwagen Organisatorische*r Leiter*in Rettungsdienst/ Einsatzleiter*in Rettungsdienst0,38 Euro
1104Einsatzleitwagen Analytische Task Force0,43 Euro
1105Einsatzleitwagen1 EFD Einsatzführungsdienst0,94 Euro
1106Einsatzleitwagen1 Flugh.3,13 Euro
1107Einsatzleitwagen Zugführer*in0,55 Euro
1108Rettungswagen-Großraum3,03 Euro
1109Gerätewagen Analytische Taskforce1,05 Euro
1110Gerätewagen Dekon-Personen0,70 Euro
1111Gerätewagen Gefahrgut4,04 Euro
1112Gerätewagen Großlüfter0,87 Euro
1113Gerätewagen Hochwasser1,33 Euro
1114Gerätewagen Höhenrettung0,29 Euro
1115Gerätewagen HS-Taucher*innen0,64 Euro
1116Gerätewagen IuK1,75 Euro
1117Gerätewagen Kranwagen1,04 Euro
1118Gerätewagen Küche2,96 Euro
1119Gerätewagen Strahlensch.0,56 Euro
1120Gerätewagen WNF0,62 Euro
1121Gerätewagen-Atemschutz-Logistik5,22 Euro
1122Hilfeleistungslöschfahrzeug1,32 Euro
1123Hubrettungsbühne3,90 Euro
1124Kleinalarmfahrzeug MOBELA0,30 Euro
1125Kleinalarmfahrzeug2,14 Euro
1126Kranwagen (KW 50)6,22 Euro
1127Kranwagen (KW 70)9,19 Euro
1128Löschgruppenfahrzeug2,20 Euro
1129Löschgruppenfahrzeug 20 KatS1,36 Euro
1130LKW Versorgung FF0,41 Euro
1131Mannschaftstransportwagen (4+1) MOBELA Dekon Ass0,61 Euro
1132Mannschaftstransportwagen (8+1) MOBELA FF1,10 Euro
1133Rettungswagen0,80 Euro
1134Infektionsrettungswagen3,38 Euro
1135Rüstwagen3,15 Euro
1136Sonderlöschfahrzeug12,57 Euro
1137Sattelzugmaschine1,70 Euro
1138Tanklöschfahrzeug 16/251,48 Euro
1139Tanklöschfahrzeug 20/40 SL3,85 Euro
1140Wechselladerfahrzeug ARK2,07 Euro
1141Wechselladerfahrzeug ARK Kran3,56 Euro
  • 2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die bestimmten Fahrzeugen zugeordnet sind, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Die Berechnung der Kosten erfolgt vom Zeitpunkt des Ausrückens aus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens. Die Ausrückestundenkosten werden minutengenau entsprechend den tatsächlichen Einsatzzeiten abgerechnet. Die Ausrückestundenkosten betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1201Erkundungswagen (3+1) (CBRN)40,51 Euro
1202Drehleiter73,64 Euro
1203Einsatzleitwagen Organisatorische*r Leiter*in Rettungsdienst/ Einsatzleiter*in Rettungsdienst33,16 Euro
1204Einsatzleitwagen Analytische Task Force16,19 Euro
1205Einsatzleitwagen1 EFD22,41 Euro
1206Einsatzleitwagen1 Flugh.89,62 Euro
1207Einsatzleitwagen Zugführer*in8,87 Euro
1208Rettungswagen-Großraum300,32 Euro
1209Gerätewagen Analytische Taskforce148,71 Euro
1210Gerätewagen Dekon-Personen8,57 Euro
1211Gerätewagen Gefahrgut300,75 Euro
1212Gerätewagen Großlüfter65,70 Euro
1213Gerätewagen Hochwasser103,16 Euro
1214Gerätewagen Höhenrettung7,75 Euro
1215Gerätewagen HS-Taucher*innen62,43 Euro
1216Gerätewagen IuK43,53 Euro
1217Gerätewagen Kranwagen39,15 Euro
1218Gerätewagen Küche300,22 Euro
1219Gerätewagen Strahlensch.103,41 Euro
1220Gerätewagen WNF63,57 Euro
1221Gerätewagen-Atemschutz-Logistik100,43 Euro
1222Hilfeleistungslöschfahrzeug30,15 Euro
1223Hubrettungsbühne238,76 Euro
1224Kleinalarmfahrzeug MOBELA3,74 Euro
1225Kleinalarmfahrzeug29,42 Euro
1226Kranwagen (KW 50)178,43 Euro
1227Kranwagen (KW 70)151,69 Euro
1228Löschgruppenfahrzeug165,68 Euro
1229Löschgruppenfahrzeug 20 KatS29,01 Euro
1230LKW Versorgung FF34,36 Euro
1231Mannschaftstransportwagen (4+1) MOBELA Dekon Ass300,37 Euro
1232Mannschaftstransportwagen (8+1) MOBELA FF129,72 Euro
1233Rettungswagen7,16 Euro
1234Infektionsrettungswagen300,41 Euro
1235Rüstwagen125,18 Euro
1236Sonderlöschfahrzeug300,63 Euro
1237Sattelzugmaschine221,68 Euro
1238Tanklöschfahrzeug 16/2578,92 Euro
1239Tanklöschfahrzeug 20/40 SL263,89 Euro
1240Wechselladerfahrzeug ARK224,08 Euro
1241Wechselladerfahrzeug ARK Kran300,53 Euro
  • 3. Geräteeinsatzkosten

Arbeitsstunden für einen Geräteeinsatz werden nur dann gesondert verrechnet, wenn das Gerät nicht ohnehin zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört und die Verwendung demnach bereits mit dessen Ausrückestunden abgegolten ist. Die Geräteeinsatzkosten werden minutengenau entsprechend den tatsächlichen Einsatzzeiten abgerechnet. Die Geräteeinsatzkosten betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1301Lichtmastanhänger300,00 Euro
  • 4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Die Berechnung der Personalkosten erfolgt vom Zeitpunkt des Ausrückens aus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens. Für ehrenamtlich tätige und hauptberufliche Einsatzkräfte gelten die gleichen Kostensätze. Diese betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1401Qualifizierungsebene 2 (Mannschaftsdienstgrade)54,18 Euro
1402Qualifizierungsebene 2 (Gruppenführer*innendienstgrade)61,11 Euro
1403Qualifizierungsebene 366,78 Euro
1404Qualifizierungsebene 487,57 Euro

4.1. Taucheinsätze

Beim Einsatz von Taucher*innen bzw. bei Arbeiten unter Pressluft (Druckkammer) werden zusätzlich Kosten in Höhe der Entschädigungssätze erhoben, die sich aus den besoldungsrechtlichen Regelungen für Erschwerniszulagen, insbesondere aus der BayZulV, in Ihrer jeweils geltenden Fassung ergeben.

4.2. Brandsicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG (Brandsicherheitswachen) werden Kosten erhoben. Für die Anfahrt zum und die Rückfahrt vom jeweiligen Veranstaltungsort werden insgesamt pauschal eineinhalb Stunden berechnet. Im Übrigen kommt die tatsächliche Dauer der Brandsicherheitswachdienstleistung zum Ansatz. Es gelten hierfür folgende Stundensätze:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1411Qualifizierungsebene 2 (Mannschaftsdienstgrade)55,44 Euro
1412Qualifizierungsebene 2 (Gruppenführer*innendienstgrade)62,37 Euro
1413Qualifizierungsebene 367,41 Euro
1414Qualifizierungsebene 487,57 Euro

Für kurzfristige Änderungen des Dienstbeginns der Sicherheitswache (Mitteilung innerhalb von 24 Stunden vor geplanten Veranstaltungsbeginn), die durch Veranstalter*innen veranlasst sind, wird zusätzlich ein Kostenzuschlag erhoben. Dieser beträgt:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1415Kostenzuschlag Kurzfristige Änderung150,00 Euro

Wird eine Sicherheitswache nicht oder nicht rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) angemeldet und haben dies die Veranstalter*innen zu verantworten, wird zusätzlich ein Kostenzuschlag erhoben. Dieser beträgt:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
1416Kostenzuschlag fehlende oder kurzfristige Anmeldung150,00 Euro

Wird eine Brandsicherheitswache innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn angemeldet, werden zusätzlich Transportfahrzeuge sowie die Personalkosten für die Fahrer*innen der für den Personaltransport erforderlichen Fahrzeuge verrechnet.

Wird eine Brandsicherheitswache nicht oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) abgesagt, so wird für eingesetztes Personal je eine Arbeitsstunde mit dem regulären Stundensatz zzgl. der Pauschale für die An- und Rückfahrt berechnet.

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