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Zitierfest

MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)

§ 8 MucFwAKS – Inkrafttreten/ Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München vom 04.01.2023 (MüABI. S. 25) außer Kraft.

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„Was regelt § 8 MucFwAKS? Zitiere den Wortlaut.“

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