Soweit diese Satzung oder gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten gemäß Art. 10 Ziff. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die nach dieser Satzung zu erhebenden Kosten und Aufwendungsersätze, die Art. 10 ff. KAG.
MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)
§ 7 MucFwAKS – Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.
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