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Zitierfest

MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)

§ 6 MucFwAKS – Umsatzsteuer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.

Die Umsatzsteuer wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucFwAKS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucFwAKS? Zitiere den Wortlaut.“

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