Die Umsatzsteuer wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhoben.
MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)
§ 6 MucFwAKS – Umsatzsteuer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.
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„Was regelt § 6 MucFwAKS? Zitiere den Wortlaut.“