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MucFwAKS · Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München (Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwAKS)

Anlage 2 MucFwAKS – Kostenverzeichnis der Pauschalsätze für freiwillige Leistungen der Feuerwehr München

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.12.2024.

zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München

Der Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten, den Personalkosten und den nachfolgend aufgeführten sonstigen Kosten zusammen.

  • 1. Streckenkosten

Die Streckenkosten der nachfolgend aufgelisteten Fahrzeuge betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2101Erkundungswagen (3+1) (CBRN)0,34 Euro
2102Drehleiter5,59 Euro
2103Einsatzleitwagen Organisatorische*r Leiter*in Rettungsdienst/ Einsatzleiter*in Rettungsdienst0,39 Euro
2104Einsatzleitwagen Analytische Task Force0,43 Euro
2105Einsatzleitwagen1 EFD Einsatzführungsdienst1,01 Euro
2106Einsatzleitwagen1 Flugh.3,43 Euro
2107Einsatzleitwagen Zugführer*in0,57 Euro
2108Rettungswagen-Großraum3,35 Euro
2109Gerätewagen Analytische Taskforce1,08 Euro
2110Gerätewagen Dekon-Personen0,71 Euro
2111Gerätewagen Gefahrgut5,01 Euro
2112Gerätewagen Großlüfter0,88 Euro
2113Gerätewagen Hochwasser1,36 Euro
2114Gerätewagen Höhenrettung0,29 Euro
2115Gerätewagen HS-Taucher*innen0,68 Euro
2116Gerätewagen IuK1,90 Euro
2117Gerätewagen Kranwagen1,05 Euro
2118Gerätewagen Küche13,13 Euro
2119Gerätewagen Strahlensch.0,57 Euro
2120Gerätewagen WNF0,63 Euro
2121Gerätewagen-Atemschutz-Logistik5,70 Euro
2122Hilfeleistungslöschfahrzeug1,36 Euro
2123Hubrettungsbühne4,03 Euro
2124Kleinalarmfahrzeug MOBELA0,30 Euro
2125Kleinalarmfahrzeug2,35 Euro
2126Kranwagen (KW 50)6,41 Euro
2127Kranwagen (KW 70)9,86 Euro
2128Löschgruppenfahrzeug2,32 Euro
2129Löschgruppenfahrzeug 20 KatS1,40 Euro
2130LKW Versorgung FF0,41 Euro
2131Mannschaftstransportwagen (4+1) MOBELA Dekon Ass0,95 Euro
2132Mannschaftstransportwagen (8+1) MOBELA FF1,19 Euro
2133Rettungswagen0,84 Euro
2134Infektionsrettungswagen6,38 Euro
2135Rüstwagen3,38 Euro
2136Sonderlöschfahrzeug22,05 Euro
2137Sattelzugmaschine1,80 Euro
2138Tanklöschfahrzeug 16/251,53 Euro
2139Tanklöschfahrzeug 20/40 SL4,14 Euro
2140Wechselladerfahrzeug ARK2,17 Euro
2141Wechselladerfahrzeug ARK Kran10,09 Euro
  • 2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die bestimmten Fahrzeugen zugeordnet sind, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Die Berechnung der Kosten erfolgt vom Zeitpunkt des Ausrückens aus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens. Die Ausrückestundenkosten werden minutengenau entsprechend den tatsächlichen Einsatzzeiten abgerechnet. Die Ausrückestundenkosten betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2201Erkundungswagen (3+1) (CBRN)45,01 Euro
2202Drehleiter81,83 Euro
2203Einsatzleitwagen Organisatorische*r Leiter*in Rettungsdienst/ Einsatzleiter*in Rettungsdienst36,84 Euro
2204Einsatzleitwagen Analytische Task Force17,99 Euro
2205Einsatzleitwagen1 EFD Einsatzführungsdienst24,90 Euro
2206Einsatzleitwagen1 Flugh.99,55 Euro
2207Einsatzleitwagen Zugführer*in9,86 Euro
2208Rettungswagen-Großraum300,32 Euro
2209Gerätewagen Analytische Taskforce165,24 Euro
2210Gerätewagen Dekon-Personen9,52 Euro
2211Gerätewagen Gefahrgut300,75 Euro
2212Gerätewagen Großlüfter73,00 Euro
2213Gerätewagen Hochwasser114,62 Euro
2214Gerätewagen Höhenrettung8,61 Euro
2215Gerätewagen HS-Taucher*innen69,37 Euro
2216Gerätewagen IuK48,36 Euro
2217Gerätewagen Kranwagen43,50 Euro
2218Gerätewagen Küche300,22 Euro
2219Gerätewagen Strahlensch.114,90 Euro
2220Gerätewagen WNF70,63 Euro
2221Gerätewagen-Atemschutz-Logistik111,59 Euro
2222Hilfeleistungslöschfahrzeug33,50 Euro
2223Hubrettungsbühne265,29 Euro
2224Kleinalarmfahrzeug MOBELA4,16 Euro
2225Kleinalarmfahrzeug32,69 Euro
2226Kranwagen (KW 50)198,25 Euro
2227Kranwagen (KW 70)168,54 Euro
2228Löschgruppenfahrzeug184,09 Euro
2229Löschgruppenfahrzeug 20 KatS32,24 Euro
2230LKW Versorgung FF38,18 Euro
2231Mannschaftstransportwagen (4+1) MOBELA Dekon Ass300,37 Euro
2232Mannschaftstransportwagen (8+1) MOBELA FF144,14 Euro
2233Rettungswagen7,96 Euro
2234Infektionsrettungswagen300,41 Euro
2235Rüstwagen139,09 Euro
2236Sonderlöschfahrzeug300,41 Euro
2237Sattelzugmaschine246,31 Euro
2238Tanklöschfahrzeug 16/2587,69 Euro
2239Tanklöschfahrzeug 20/40 SL293,22 Euro
2240Wechselladerfahrzeug ARK248,98 Euro
2241Wechselladerfahrzeug ARK Kran300,53 Euro
  • 3. Geräteeinsatzkosten

Arbeitsstunden für einen Geräteeinsatz werden nur dann gesondert verrechnet, wenn das Gerät nicht ohnehin zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört und die Verwendung demnach bereits mit dessen Ausrückestunden abgegolten ist. Die Geräteeinsatzkosten werden minutengenau entsprechend den tatsächlichen Einsatzzeiten erhoben. Die Geräteeinsatzkosten betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2301Lichtmastanhänger300,00 Euro
  • 4. Personalkosten

Die Berechnung der Personalkosten erfolgt vom Zeitpunkt des Ausrückens aus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens. Für ehrenamtlich tätige und hauptberufliche Einsatzkräfte gelten die gleichen Kostensätze. Diese betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2401Qualifizierungsebene 2 (Mannschaftsdienstgrade)59,85 Euro
2402Qualifizierungsebene 2 (Gruppenführer*innendienstgrade)68,04 Euro
2403Qualifizierungsebene 374,34 Euro
2404Qualifizierungsebene 497,65 Euro

4.1. Taucheinsatz

Beim Einsatz von Taucher*innen bzw. bei Arbeiten unter Pressluft (Druckkammer) werden zusätzlich Kosten in Höhe der Entschädigungssätze erhoben, die sich aus den besoldungsrechtlichen Regelungen für Erschwerniszulagen, insbesondere aus der BayZulV, in Ihrer jeweils geltenden Fassung ergeben.

  • 5. Brandmeldeanlagen

5.1. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung und Inbetriebnahme der Alarmübertragungseinrichtung und der Bereitstellung eines Übertragungsweges mit DSL-Anschluss sowie die jährlichen Kosten für die fortlaufende Benutzung der Alarmübertragungseinrichtung und des Übertragungsweges betragen:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2501Einrichtung / Inbetriebnahme DSL508,20 Euro
2502Jährliche Kosten1.502,55 Euro

5.2. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung und Inbetriebnahme der Alarmübertragungseinrichtung und der Bereitstellung eines Übertragungsweges mit LTE-Anschluss sowie die jährlichen Kosten für die fortlaufende Benutzung der Alarmübertragungseinrichtung und des Übertragungsweges betragen:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2511Einrichtung / Inbetriebnahme LTE512,40 Euro
2512Jährliche Kosten1036,35 Euro

5.3. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung und die Inbetriebnahme des Feuerwehrschlüsseldepots betragen:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2521Einrichtung / Inbetriebnahme Schlüsseldepot473,55 Euro

5.4. Für Nachholtermine sowie sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Alarmempfangseinrichtung von der Feuerwehr München erbracht werden und die nicht mit den Pauschalsätzen aus den Ziffern 5.1 bis 5.3 abgegolten sind, werden Kosten erhoben. Zusätzlich werden Sachkosten und Materialkosten gemäß Anlage 2 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt München erhoben.

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2531Nachholtermine72,60 Euro
  • 6. Druckkammer

6.1. Probeschleusung

Für die Probeschleusung in der Druckkammer werden Kosten erhoben. Vor Beginn der Probeschleusung ist ein ärztliches Tauglichkeitsattest vorzulegen. Die Probeschleusung ist in Gruppen bis zu sechs Personen möglich. Die Kosten betragen:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2601Kostensatz für Gruppen bis zu 4 Pers.200,00 Euro
2602Kostensatz für jede weitere Pers.50,00 Euro

6.2. Medizinische Schleusungen

Für planbare medizinische Schleusungen und für Notfallschleusungen werden folgende Kosten für die Nutzung der Druckkammer berechnet:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2601Schleusung mit 110 Minuten Dauer1.500,00 Euro
2602Schleusung mit 155 Minuten Dauer1.700,00 Euro
2603Schleusung mit 175 Minuten Dauer1.900,00 Euro
  • 7. Beratungsleistungen

Für Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes werden Beratungskosten erhoben. Zur Beratungsleistung zählt auch der Zeitaufwand für die Durchsicht von Unterlagen, für das Erstellen von Schriftstücken sowie für An- und Abfahrt bei Ortsterminen. Der Mindestzeitaufwand für die Beratungsleistungen beträgt 15 Minuten.

7.1. Die Beratungskosten in den nachfolgend beschriebenen Bereichen betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2701Planung126,77 Euro
2702Veranstaltung126,50 Euro
2703Feuerbeschau98,53 Euro
2704Einsatzplan98,53 Euro
2705BlitzschutzAuftragswert bis zu 6.000 Euro95,43 Euro
2706Auftragswert über 6.000 EuroAbrechnung in entsprechender Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung

7.2. Für Beratungsleistungen und Arbeiten zur Inbetriebnahme von digitalen Objektfunkanlagen werden Kosten erhoben. Sie betragen pro Stunde:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2707Beratung / Arbeiten Digitale Objektfunkanlagen92,81 Euro

7.3. Ist die Wahrnehmung von Ortsterminen mit einem Dienstfahrzeug erforderlich wird zusätzlich zu den Beratungskosten eine Dienstfahrzeugpauschale erhoben. Sie beträgt pro Ortstermin:

Geb.-Nr.BezeichnungBetrag
2708Dienstfahrzeugpauschale5,17 Euro

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