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Zitierfest

MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucFriedhS – Öffnungszeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

(1) Die städtischen Friedhöfe sind täglich während der an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.

(2) Die Stadt kann für einzelne Friedhöfe an bestimmten Tagen andere Öffnungszeiten festsetzen.

(3) Die Stadt kann das Betreten von Friedhöfen oder einzelnen Friedhofsteilen aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“

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