Nach einer Bestattung darf ohne gesonderte Genehmigung zwei Jahre lang ein provisorisches Grabzeichen aufgestellt werden. Zugelassen sind nur die Grabzeichen der Stadt und solche, die vorab mit ihr in Material, Form und Größe abgestimmt wurden.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 32 MucFriedhS – Provisorische Grabzeichen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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„Was regelt § 32 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“