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Zitierfest

MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München

§ 32 MucFriedhS – Provisorische Grabzeichen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Nach einer Bestattung darf ohne gesonderte Genehmigung zwei Jahre lang ein provisorisches Grabzeichen aufgestellt werden. Zugelassen sind nur die Grabzeichen der Stadt und solche, die vorab mit ihr in Material, Form und Größe abgestimmt wurden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 32 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 32 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“

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