Bei jedem Grabmal sind auf der rechten Seitenfläche in etwa 40 cm Höhe der Name der Firma, die das Grabmal aufgestellt hat und die Grablage in gut lesbarer, unauffälliger Weise einzugravieren. Die Gravur darf durch den Namen des Urhebers des Grabmals ohne weitere Zusätze ergänzt werden.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 30 MucFriedhS – Name des Aufstellers
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 30 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“