Zusätzlich zu den Grabinschriften sind eingravierte QR-Codes mit Informationen über den/die Verstorbene/n und seine/ihre Lebensgeschichte zulässig, wenn sie frei von jeglicher Werbung, Verunglimpfung, Diskriminierung und auch sonst nicht zu beanstanden sind. Der Inhalt und jede Änderung des QR-Codes bedürfen der vorherigen Genehmigung nach § 36. Dennoch bleibt der/die Inhaber/in des Grabnutzungsrechts für die Inhalte verantwortlich.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 29 MucFriedhS – Grabinschriften
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 29 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 29 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“