Grabmale in den Abteilungen ohne Gestaltungsvorgaben unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen des § 23. Das Grabmal darf jedoch über die Grundfläche des Grabes nicht hinausragen.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 26 MucFriedhS – Abteilungen ohne Gestaltungsvorgaben
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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„Was regelt § 26 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“