Nur der/die Erwerber/Erwerberin des Grabnutzungsrechts kann nach Ablauf der Ruhezeit auf ein darüber hinaus gehendes Grabnutzungsrecht verzichten. Der Verzicht wird erst durch Eintrag in das Bestattungsverzeichnis rechtswirksam. Eine Rückerstattung von Grabnutzungsgebühren erfolgt nicht.
MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München
§ 19 MucFriedhS – Verzicht auf Grabnutzungsrechte
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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„Was regelt § 19 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“