Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München

§ 19 MucFriedhS – Verzicht auf Grabnutzungsrechte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Nur der/die Erwerber/Erwerberin des Grabnutzungsrechts kann nach Ablauf der Ruhezeit auf ein darüber hinaus gehendes Grabnutzungsrecht verzichten. Der Verzicht wird erst durch Eintrag in das Bestattungsverzeichnis rechtswirksam. Eine Rückerstattung von Grabnutzungsgebühren erfolgt nicht.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 19 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 19 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten