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Zitierfest

MucFriedhS · Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucFriedhS – Trauerfeier

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

(1) Vor der Bestattung findet auf Wunsch des/der Auftraggebers/in in der Aussegnungshalle oder in einem Verabschiedungsraum eine Trauerfeier statt. Wenn § 9 Abs. 3 nicht entgegensteht, kann der/die Auftraggeber/in bestimmen, ob der Sarg während der Trauerfeier offen oder geschlossen bleibt.

(2) Lichtbild- und Filmaufnahmen von Trauerfeiern, Leichenzügen, Gedenkfeiern und ähnlichen Veranstaltungen durch Dritte bedürfen der Einwilligung der Stadt. Diese wird erteilt, wenn der/die Auftraggeber/in einverstanden ist. Bei den Aufnahmen ist jede Störung der Feierlichkeiten zu vermeiden. Besondere Auflagen der Stadt sind zu beachten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucFriedhS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucFriedhS? Zitiere den Wortlaut.“

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