Der Vollzug der Friedhofsgebührensatzung obliegt den Städtischen Friedhöfen München.
MucFriedhofsgebuehrenS · Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 9 MucFriedhofsgebuehrenS – Stadtinterne Zuständigkeiten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucFriedhofsgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 9 MucFriedhofsgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“