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Zitierfest

MucFriedhofsgebuehrenS · Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucFriedhofsgebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2024.

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2024 Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.12.2020 (MüABl. S. 732), geändert durch Satzung vom 22.06.2021 (MüABl. S. 385), außer Kraft.

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„Was regelt § 10 MucFriedhofsgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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