(1) Es werden folgende sonstige Gebühren erhoben:
| Euro | |
|---|---|
| a) Entfernen und Entsorgen eines Zinkeinsatzes zzgl. Benutzung einer Gefrierzelle für einen Tag | 247,-- |
| b) Verlöten eines Zinkeinsatzes | 89,-- |
| c) Benutzung der Kühlzelle je angefangenen Tag | 77,-- |
| d) Benutzung einer Gefrierzelle je angefangenen Tag | 99,-- |
| e) Benutzung eines Verabschiedungsraums pro Stunde pro Tag | 71,-- 213,-- |
| f) Benutzung eines Waschraums | 121,-- |
| g) Transport einer/eines Verstorbenen vom Friedhof der Aufbahrung zum Friedhof der Beisetzung inkl. Umsatzsteuer | 294,-- |
| h) Transport einer/eines Verstorbenen vom Friedhof der Trauerfeier zur Einäscherungsanlage inkl. Umsatzsteuer | 118,-- |
| i) Urnentransport von der Einäscherungsanlage zum Friedhof der Urnenbeisetzung inkl. Umsatzsteuer | 58,-- |
| j) Tieferlegung einer/eines Verstorbenen (Erwachsene und Kinder) | 394,-- |
| k) Benutzung einer stadteigenen Orgel | 46,-- |
| l) Römisch-katholisch und evangelisch-lutherische Kirchengebühr | 50,-- |
| m) Einsatz einer mobilen Lautsprecheranlage | 225,-- |
| n) Fertigen und Aufstellen eines vorläufigen Grabzeichens | 182,-- |
| o) Grabzeichen bei Bestattungen von Amts wegen | 357,-- |
| p) Beschriften einer Nischendeckplatte und der Säule am Bestattungsplatz für Föten je Schriftzeichen(gemeißelt) einer Stele oder eines Namensträgers je Schriftzeichen (aufgemalt) von Nischendeckplatten oder Namenstafeln aus CorTen-Stahl je Schriftzeichen (gefräst) | 19,-- 14,-- 8,-- |
| q) Urnenschriftband mit Gravur | 141,-- |
| r) Kupferabdeckungen Urnensockel mit Kupferabdeckung inkl. Gravur zweite und weitere Gravur einer Kupferabdeckung sowie sonstige Gravuren | 93,-- 47,-- |
| s) Aschenumfüllung inkl. Urne und Gravur des Deckels | 88,-- |
| t) Stahlbandumwicklung bei Lufttransporten | 44,-- |
| u) Reinigung einer Gruft | 159,-- |
| v) Einebnen und Rasenansaat einer Grabstätte ohne Steineinfassung und ohne Gehölzentfernung | 140,-- |
(2) Außergewöhnliche, hier nicht auflistbare Sonderleistungen, die auf individuellen Wunsch der Gebührenschuldner*innen erbracht werden, werden gesondert berechnet. Die Gebührenhöhe bestimmt sich nach den tatsächlichen Personal- und Sachkosten zzgl. eines allgemeinen Verwaltungskostenzuschlages in Höhe von 30 %.