(1) Bei Sarg-, Feuer- und Urnenbestattungen sind folgende Gebühren zu entrichten:
| Verstorbene ab Vollendung des 14. Lebensjahres Euro | ||
|---|---|---|
| I. | Sargbestattungen a) Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck b) Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck c) Beisetzung eines Sarges oder einer*s Verstorbenen ohne Sarg mit Öffnen und Schließen des Grabes d) Zuschlag für über 45 Minuten dauernde Aussegnungen (Doppel-/Mehrfachzeiten) je weitere angefangene ½ Stunde Sargbestattung auf nichtstädtischen (auswärtigen) Friedhöfen | |
| 88,-- 233,-- 1.665,-- 236,-- | ||
| II. | Feuerbestattungen a) Aufbahrung inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck b) Benutzung der Trauerhalle/des Trauergebäudes inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck c) Trauerfeier d) Benutzung eines Aufbahrungsraumes für eine Urne bis zu vier Werktagen inkl. Pflanzen- und Lichterschmuck e) Urnentrauerfeier f) Beisetzung einer Urne mit Öffnen und Schließen des Grabes g) Zuschlag für über 45 Minuten dauernde Trauerfeiern (Doppel-/Mehrfachzeiten) je weitere angefangene ½ Stunde | 88,-- 233,-- 229,-- 88,-- 171,-- 588,-- 171,-- |
| Für Leistungen, die von Montag bis Freitag außerhalb der Dienstzeiten erbracht werden, erhöhen sich die Gebühren um 25 %, für Leistungen, die samstags erbracht werden, um 30 %. |
(2) Bei Verlegungen von Leichen, Gebeinen und Urnen sind folgende Gebühren zu entrichten, die sich bei mehreren gleichzeitigen Verlegungen aus derselben, bzw. in dieselbe Grabstätte jeweils ab der zweiten Verlegung auf die Hälfte reduzieren:
| I. | Gebühren für die Verlegung einer Leiche oder von Gebeinen | Leichen | Gebeine |
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||
| a) innerhalb der Stadt b) nach auswärts c) von auswärts | 4.056,-- 1.892,-- 2.374,-- | 2.791,-- 1.756,-- 1.569,-- | |
| II. | Gebühren für die Exhumierung zur Einäscherung einer Leiche oder von Gebeinen Exhumierung zur Einäscherung (zuzüglich Einäscherung) | 2.045,-- | 1.910,-- |
| III. | Gebühren für die Verlegung einer Urne a) innerhalb der Stadt b) nach auswärts c) von auswärts | Euro 944,-- 515,-- 1.049,-- |