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Zitierfest

MucFeuerwehrS · Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucFeuerwehrS – Hilfeleistungen außerhalb des Stadtgebietes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.01.2023.

Außerhalb des Stadtgebietes leistet die Feuerwehr Hilfe nach den gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFeuerwehrS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFeuerwehrS? Zitiere den Wortlaut.“

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