Außerhalb des Stadtgebietes leistet die Feuerwehr Hilfe nach den gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.
MucFeuerwehrS · Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucFeuerwehrS – Hilfeleistungen außerhalb des Stadtgebietes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.01.2023.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFeuerwehrS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucFeuerwehrS? Zitiere den Wortlaut.“