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Zitierfest

MucFachschulSSchreinerhandwerk · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk

§ 5 MucFachschulSSchreinerhandwerk – Rücktritt/Nachträgliche Aufnahme

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

(1) Tritt eine Bewerberin/ein Bewerber vor Schulbeginn zurück oder tritt sie/er die Ausbildung am ersten Schultag nicht an, ohne innerhalb der folgenden drei Schultage eine ausreichende Entschuldigung vorzulegen, erlischt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz und die Bewerberin/der Bewerber mit der nächsthöheren Gesamtpunktzahl rückt nach.

(2) Eine nachträgliche Aufnahme ist auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur während der ersten sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn möglich.

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