Alle Bewerberinnen/Bewerber, die am Zulassungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme in die Schule. Ablehnende Bescheide sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
MucFachschulSSchreinerhandwerk · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk
§ 6 MucFachschulSSchreinerhandwerk – Bescheid über die Aufnahme
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.
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