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Zitierfest

MucFachschulSSchreinerhandwerk · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk

§ 6 MucFachschulSSchreinerhandwerk – Bescheid über die Aufnahme

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

Alle Bewerberinnen/Bewerber, die am Zulassungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme in die Schule. Ablehnende Bescheide sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucFachschulSSchreinerhandwerk nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucFachschulSSchreinerhandwerk? Zitiere den Wortlaut.“

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