Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSSchreinerhandwerk · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und das Zulassungsverfahren der Meisterschule für das Schreinerhandwerk

§ 3 MucFachschulSSchreinerhandwerk – Anmeldetermine

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

(1) Die Anmeldeunterlagen für das im September beginnende Schulhalbjahr sind in der Zeit vom 01. bis 31. März des laufenden Jahres, für das im Februar beginnende Schulhalbjahr in der Zeit vom 01. bis 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.

(2) Bei der Anmeldung sind die nach § 2 Abs. 2 erforderlichen Nachweise vorzulegen. Können Unterlagen nicht bei der Anmeldung vorgelegt werden, so müssen sie spätestens zu einem von der Schulleitung festgelegten Termin, der vor dem Unterrichtsbeginn liegen muss, nachgereicht werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucFachschulSSchreinerhandwerk nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucFachschulSSchreinerhandwerk? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten