Alle Bewerber, die am Zulassungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme an der Schule. Ablehnende Bescheide sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und Zulassungsbedingungen zur Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule)
§ 6 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 – Bescheid über die Aufnahme
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.
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