Die Bewerber/Bewerberinnen haben sich bis spätestens 30. November des Vorjahres, in dem sie in die Schule eintreten wollen, schriftlich bei der Schulleitung anzumelden. Bei der Anmeldung sind die nach § 2 erforderlichen Nachweise vorzulegen. Können die Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, so müssen sie spätestens zum Termin der Aufnahmeprüfung bzw. zu einem von der Schulleitung festgesetzten Termin, der vor Unterrichtsbeginn liegen muss, nachgereicht werden.
MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und Zulassungsbedingungen zur Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule)
§ 7 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 – Anmeldetermin
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.
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