Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und Zulassungsbedingungen zur Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule)

§ 2 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 – Aufnahmevoraussetzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

(1) In die Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule) werden pro Jahr bis zu 25 Schüler/Schülerinnen neu aufgenommen. Die Aufnahmezahl ermittelt sich aus den für die Fachschule zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und dem für einen Arbeits- bzw. Werkstattplatz benötigten Raum.

(2) Die Aufnahme setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber zum Anmeldetermin die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung erfüllt.

(3) Übersteigt die Zahl der Bewerber/Bewerberinnen die Zahl der nach Abs. 1 verfügbaren Plätze, so wird nach § 3 verfahren. Das Aufnahmeverfahren gilt für die Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten