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Zitierfest

MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 · Satzung der Landeshauptstadt München über die Aufnahmevoraussetzungen und Zulassungsbedingungen zur Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule)

§ 1 MucFachschulSOrthopaedieTechnik671 – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 23.02.2005.

(1) Die Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule) ist eine Fachschule im Sinne der Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 d und Art. 15 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

(2) Die Satzung regelt die Aufnahmevoraussetzungen und die Zulassungsbedingungen für die Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule).

(3) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, die die Schüler und Schülerinnen dazu befähigt, die Meisterprüfung im Orthopädiemechaniker- bzw. Bandagistenhandwerk abzulegen.

(4) Die Ausbildung dauert ein Jahr.

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