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Zitierfest

MucFachschulSKonditorenhandwerk · Satzung über die Zulassung zur Meisterschule für das Konditorenhandwerk (Fachschule) der Landeshauptstadt München

§ 4 MucFachschulSKonditorenhandwerk – Auswahlverfahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.07.2012.

(1) Es wird ein Auswahlverfahren nach Punkten durchgeführt. Danach werden Punkte wie folgt vergeben:

  • a) Für die Note der Gesellenabschlussprüfung:

bei 1,00 bis 1,50 4 Punkte

bei 1,51 bis 2,50 3 Punkte

bei 2,51 bis 3,50 2 Punkte

bei 3,51 bis 4,00 1 Punkt.

  • b) Für die Sieger im praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend:

Bundessieger: 4 Punkte

Landessieger: 3 Punkte

Kammersieger: 2 Punkte.

  • c) Für die Zeit der berufsspezifischen Gesellentätigkeit

pro vollständigem Jahr 1 Punkt, höchstens 4 Punkte.

  • d) Für einen abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst sowie für jedes volle Jahr der Kindererziehung 0,5 Punkte, höchstens jedoch 2 Punkte.
  • e) Für die berufliche Weiterbildung, Zusatzqualifikationen und die Teilnahme an Wettbewerben maximal je 4 Punkte.
  • f) Für beruflich veranlasste Auslandsaufenthalte maximal 2 Punkte.
  • g) Für Meisterprüfungen anderer Gewerke maximal 2 Punkte.

(2) Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge der nach Abs. 1 Buchstaben a) bis g) ermittelten Gesamtpunktezahl vergeben; zwischen den Bewerberinnen / Bewerbern wird insofern eine Rangliste gebildet. Bei Punktegleichheit entscheidet hinsichtlich der Platzziffer innerhalb der Rangliste zunächst die in der Gesellenprüfung erzielte Note; bei erneuter Punktegleichheit die Dauer der einschlägigen Gesellentätigkeit und dann das höhere Lebensalter. Besteht danach noch immer Gleichheit, entscheidet das Los.

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