Die Aufnahme setzt voraus, dass die Bewerberin / der Bewerber zum Zeitpunkt des Anmeldetermins die jeweils geltenden Aufnahmevoraussetzungen entsprechend der Schulordnung für die zweijährigen Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) erfüllt.
MucFachschulSKonditorenhandwerk · Satzung über die Zulassung zur Meisterschule für das Konditorenhandwerk (Fachschule) der Landeshauptstadt München
§ 3 MucFachschulSKonditorenhandwerk – Aufnahmevoraussetzungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.07.2012.
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