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Zitierfest

MucFachschulSKonditorenhandwerk · Satzung über die Zulassung zur Meisterschule für das Konditorenhandwerk (Fachschule) der Landeshauptstadt München

§ 3 MucFachschulSKonditorenhandwerk – Aufnahmevoraussetzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.07.2012.

Die Aufnahme setzt voraus, dass die Bewerberin / der Bewerber zum Zeitpunkt des Anmeldetermins die jeweils geltenden Aufnahmevoraussetzungen entsprechend der Schulordnung für die zweijährigen Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) erfüllt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucFachschulSKonditorenhandwerk nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucFachschulSKonditorenhandwerk? Zitiere den Wortlaut.“

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