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Zitierfest

MucFachschulSFarb · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik

§ 4 MucFachschulSFarb – Warteliste

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2016.

(1) Alle abgewiesenen Bewerberinnen und Bewerber werden in eine Warteliste entsprechend ihrer Platzziffer eingetragen.

(2) Tritt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber zurück oder unterbleibt eine Aufnahme wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 FSO, so wird der frei gewordene Platz an die Bewerberin bzw. den Bewerber vergeben, die bzw. der in der Warteliste hinsichtlich der Platzziffer an nächster Stelle steht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucFachschulSFarb nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucFachschulSFarb? Zitiere den Wortlaut.“

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