Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich bis zum letzten Tag des Monats Februar des Jahres, in dem sie in die Schule eintreten wollen, schriftlich bei der Schulleitung anzumelden.
MucFachschulSFarb · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik
§ 5 MucFachschulSFarb – Anmeldung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2016.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucFachschulSFarb nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucFachschulSFarb? Zitiere den Wortlaut.“