(1) An der Städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik werden ab dem Schuljahr 2016/2017 im Rahmen der räumlichen und personellen Kapazitäten zwei Klassen des ersten Schuljahres gebildet.
(2) In den Eingangsklassen werden jeweils höchstens 25 Schülerinnen und Schüler aufgenommen.
(3) Die Zahl der in die Eingangsklassen insgesamt aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler verringert sich um die Anzahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, welche die erste Jahrgangsstufe wiederholen.
(4) Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der nach Abs. 1 bis 3 verfügbaren Plätze, so findet ein Auswahlverfahren nach § 3 statt.