Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachschulSFarb · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik

§ 1 MucFachschulSFarb – Aufgabe der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.05.2016.

(1) Die Städtische Fachschule für Farb- und Lacktechnik ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 des BayEUG.

(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Farb- und Lacktechnikerin bzw. zum staatlich geprüften Farb- und Lacktechniker führt.

(3) Die Satzung regelt die Zulassung zur Fachschule für Farb- und Lacktechnik. Es gilt die Schulordnung für zweijährige Fachschulen (FSO) in der jeweils gültigen Fassung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucFachschulSFarb nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucFachschulSFarb? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten