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Zitierfest

MucFachschulSBuchbindetechnik · Satzung der Landeshauptstadt München über die Städtische Fachschule für Buchbindetechnik und Fotografie (Meisterschule) und die Städtische Fachschule für industrielle Printmedienproduktion und Druckweiterverarbeitung (Meisterschule)

§ 2 MucFachschulSBuchbindetechnik – Dauer und Kapazität der Schulen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2021.

(1) Die Schulen werden als einjährige Fachschulen geführt.

(2) An der Fachschule für industrielle Printmedienproduktion und Druckweiterverarbeitung wird jedes zweite Schuljahr, beginnend im Schuljahr 2017/2018 eine Klasse gebildet. In diese Klasse werden bis zu 25 Schülerinnen und Schüler aufgenommen.(3) An der Fachschule für Buchbindetechnik und Fotografie wird jedes Schuljahr eine Klasse gebildet, wobei die Fachrichtung Buchbindetechnik nur jedes zweite Schuljahr, beginnend im Schuljahr 2016/2017, die Fachrichtung Fotografie jedes Schuljahr angeboten wird. In diese Klassen werden bis zu 25 Schülerinnen und Schüler aufgenommen, wobei in die Fachrichtung Fotografie maximal 18 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Melden sich weniger als 6 Schülerinnen und Schüler an, so wird an keiner der beiden Fachschulen eine Klasse gebildet.

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